98.000 Euro für das Ehrenamt im Unbezahlbarland

98.000 Euro für das Ehrenamt im Unbezahlbarland

Anträge für das Ehrenamtsbudget können wieder gestellt werden

Der Freistaat Sachsen unterstützt auch in diesem Jahr wieder alle ehrenamtlichen Akteure im Landkreis Görlitz bei ihrer Arbeit für das Gemeinwohl.

98.000 Euro stehen für die Vergabe an engagierte Einzelpersonen und Vereine zur Verfügung. Ob Kultur, Sport, Heimatpflege oder soziales Engagement – alle Bereiche des Ehrenamtes können durch das Ehrenamtsbudget unterstützt werden. Der Einsatz der Zuwendung kann sehr vielfältig erfolgen. Ein neues Sportgerät für den Turnverein, neue Kostüme für die Funkengarde, Farbe für die Verschönerung des Vereinsheims, Instrumente für die Nachwuchsband, Fahrtkosten für den Vereinsausflug, neue Pflanzen und Bänke für den Dorfplatz oder Grillgut und Getränke für ein Sommerfest – der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Die Vergabe der Mittel erfolgt wieder in zwei Phasen. Im Frühjahr werden Anträge in einer Gesamthöhe von 49.000 Euro angenommen. Die restlichen Mittel werden dann im Herbst vergeben. 

Wie funktioniert die Beantragung?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online auf der Seite www.unbezahlbar.land. Benötigt werden lediglich Angaben zu Namen, Adresse und Kontoverbindung des Antragstellers sowie eine plausible Darstellung des geplanten Vorhabens. Daraus muss konkret hervorgehen, wofür das Geld benötigt wird. Es können Zuwendungen in Höhe von 200 Euro und 500 Euro beantragt werden. 
Den Unterstützungsbetrag von 200 Euro erhalten die Antragsteller schnell und unkompliziert nach Prüfung ihrer Angaben. Die 500 Euro-Anträge werden durch eine Jury bewertet. Im Ergebnis kann eine Bewilligung der beantragten 500 Euro oder eine Abstufung auf 200 Euro erfolgen. Nach Bewilligung des Antrages erhalten die Akteure einen symbolischen Scheck über 200 Euro bzw. 500 Euro zugesandt. Dann müssen sie nur noch ein Foto anfertigen, dass den Scheck zusammen mit seinen freudigen Empfängern zeigt. Nach Erhalt dieses zur Veröffentlichung geeigneten Fotos wird der Betrag überwiesen.

Wann können Anträge gestellt werden?
Das Portal zur Antragstellung wird am Freitag, dem 14. April 2023 um 15 Uhr freigeschaltet und am Montag, dem 17. April 2023 um 9 Uhr wieder geschlossen. Damit haben auch Berufstätige die Chance, ihre Anträge einzugeben. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs. Ist das Budget für die erste Antragsphase im Frühjahr ausgeschöpft, werden die verbleibenden Anträge automatisch für die Antragsphase 2 im Herbst übernommen. Eine erneute Antragstellung ist dann nicht notwendig. 

Ablehnungsgründe
Jeder Verein bzw. jede Privatperson kann nur einen Antrag im Jahr 2023 stellen. Werden mehrere Anträge eingereicht, wird nur der erste Antrag bearbeitet. Das gilt auch für die zweite Antragsphase im Herbst. Ein Antragsteller, der im Frühjahr eine Zuwendung erhalten hat, wird im Herbst mit einem weiteren Antrag nicht mehr berücksichtigt. Geht aus dem Antrag nicht eindeutig hervor, wofür das beantragte Geld konkret eingesetzt werden soll und wie das Vorhaben dem Gemeinwohl im Landkreis Görlitz zugutekommt, kann eine Ablehnung erfolgen. Anträge von Akteuren außerhalb des Landkreises Görlitz werden nicht bearbeitet. 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

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